Das Reformationsjubiläum am 31. Oktober 2017 wird in Berlin mit einem einmaligen gesetzlichen Feiertag begangen. Dies hat das Berliner Abegeordnetenhaus am 8. Oktober 2015 beschlossen.
Zuvor hatte der Senat im Juni 2015 beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage beim Abgeordnetenhaus einzubringen.
Das Reformationsjubiläum 2017 wird in Berlin mit einem einmaligen gesetzlichen Feiertag begangen, um so der Bedeutung der Reformation als herausragendem welt- und kulturgeschichtlichen Ereignis Rechnung zu tragen. Der 31. Oktober 2017 – der 500. Jahrestag des Thesenanschlags durch Martin Luther – ist daher im Berliner Sonn- und Feiertagsgesetz zum gesetzlichen Feiertag bestimmt worden.
Nachdem sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Dezember 2012 für einen einmaligen bundesweiten gesetzlichen Feiertag zur Begehung des Reformationsjubiläums ausgesprochen hatten, haben mehrere Bundesländer, in denen der Reformationstag kein regulärer gesetzlicher Feiertag ist, den 31. Oktober 2017 bereits zum einmaligen gesetzlichen Feiertag erklärt.
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